Wer gehört dazu?
Werden Tätigkeiten mit krebserzeugenden und keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorie 1A und 1B durchgeführt und es besteht eine Gefährdung der Gesundheit, müssen Unternehmen ein Verzeichnis der Beschäftigten führen, die solche Tätigkeiten ausüben. Wir erklären welche Mitarbeiter erfasst werden müssen.

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